Die Struktur der Gesellschaft
Die GIK ist ein Verein im Sinne von Art. 60 ZGB.
Die Statuten können beim Aktuar angefordert werden.
Die Fakutät der Gesellschaft
Der Vorstand der Gesellschaft
Die GIK ist ein Verein im Sinne von Art. 60 ZGB.
Die Statuten können beim Aktuar angefordert werden.
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